Chirurgische Zahnheilkunde

Die chirurgische Zahnheilkunde umfasst u. a. operative Zahnentfernungen, Wurzelspitzenresektionen, das Einsetzen von Implantaten und Operationen der Mundschleimhaut.

Der zahnmedizinische Fortschritt ermöglicht heute den Erhalt vieler schmerzender Zähne, sodass operative Zahnbehandlungen meistens nicht erforderlich werden. Eine Indikation zur Zahnentfernung kann jedoch vorliegen, wenn eine Karieserkrankung tief in das Zahnfleisch oder bis zur Zahnwurzelverzweigung reicht, ein Zahn durch Parodontose stark gelockert ist oder aufgrund eines engen Kiefers Platzmangel herrscht.

"Zahnextraktion" bezeichnet eine gezielte Zahnentfernung. Zu den häufigsten Zahnextraktionen gehört die Entfernung von Weisheitszähnen.

Eine Zahnentfernung mit Wurzeltrennung kann angezeigt sein, um ein Brechen fest sitzender Zähne oder eine Beeinträchtigung der Zahnumgebung zu vermeiden. Auch bei tief sitzendem Karies oder bei stark gekrümmten Wurzeln können Wurzeltrennungen notwendig werden.

Bei einer Hemisektion wird bei mehrwurzeligen Zähnen eine Zahnhälfte mitsamt mindestens einer Wurzel entfernt, um die gesunde Zahnhälfte zu erhalten. Hemisektionen werden zumeist an Backenzähnen vorgenommen.

Eine chirurgische Zahnentfernung erfolgt, wenn Zähne verlagert oder im Kiefer eingeschlossen sind, sodass die Lockerung mit einer Zange nicht möglich ist.

Wurzelspitzenresektion bezeichnet die Entfernung der Wurzelspitze eines Zahns. Wurzelspitzenresektionen werden meist durchgeführt, wenn Entzündungen, Zysten oder eine Unfallverletzung nicht anders behandelt werden können, der Zahn aber unbedingt erhalten werden soll.

Zysten im Ober- oder Unterkiefer sind durch Entwicklungsstörungen oder Entzündungen entstandene Hohlräume, die eine Außenhaut aus Bindegewebe besitzen und mit Flüssigkeit gefüllt sind. Eine operative Behandlung von Zysten ist erforderlich, wenn Infektionen, Verformungen des Knochens oder Knochenbrüche drohen. Zudem können Zysten Schmerzen auslösen.

Entzündungen zeigen eine Reaktion des Immunsystems an, durch die Giftstoffe oder Krankheitserreger aus dem Körper entfernt werden sollen. Bei der Bekämpfung der Fremdkörper sterben Gewebe- und Blutzellen ab, die sich in einem Abszess, einer mit Flüssigkeit und Eiter gefüllten, abgekapselten Körperhöhle ansammeln.

Die häufigsten Erkrankungen der Mundhöhle sind Karies, Zahnfleischentzündungen (Gingivitis), Entzündungen des Zahnhalteapparates (Parodontitis) und Schleimhaut-Entzündungen (Stomatitis). Seltener entstehen Pilzinfektionen, Zysten und Tumore in der Mundhöhle.

Bei Unfällen können Zähne oder die Mundschleimhaut in Mitleidenschaft gezogen werden. Wichtig ist eine rasche Behandlung von Verletzungen durch einen Zahnarzt oder eine Zahnklinik.

Innerhalb von zwei bis drei Stunden nach einem zahnchirurgischen Eingriff können Nachblutungen auftreten. Bei Blutungsneigung zum Beispiel aufgrund einer Gerinnungsstörung erfolgt die Operation gewöhnlich während eines stationären Aufenthaltes.
Bei zahnchirurgischen Eingriffen wird einer Bakterieninfektion durch Verabreichung von Antibiotika vorgebeugt (Endokarditisprophylaxe). Diese Prophylaxe-Maßnahme ist wichtig, da eine bakteriell verursachte Endokarditis (Entzündung der Herzinnenhaut („Endokard“)) zu einer Schädigung insbesondere der Herzklappen führen kann.

Die zahnärztliche Chirurgie nimmt ggf. fachübergreifende chirurgische Eingriffe im Zusammenarbeit mit der Prothetik (z. B. Schaffung eines geeigneten Prothesenlagers im Kiefer) und der Parodontologie (vorbereitende Schleimhauteingriffe) vor.