Zahn- Mund- Kieferheilkunde
    (Kurzfassung)

Implantologie

Unter Implantation versteht man sowohl die Einpflanzung von künstlichem Material, als auch von eigenem oder körperfremdem Material (Transplantation) in den Körper. In der Zahnheilkunde bedeutet Implantologie v.a. das Einbringen von künstlichen Wurzeln in den Kieferknochen zum Ersatz eines einzelnen Zahnes oder mehrerer Zähne bzw. zur Verankerung von abnehmbarem Zahnersatz. Für dentale Implantate werden metallische und nichtmetallische Implantatwerkstoffe eingesetzt.

Implantate können:

  • einzelne fehlende Zähne ersetzen,
  • künstliche Brückenpfeiler bilden,
  • festsitzenden bzw. herausnehmbaren Zahnersatz tragen.

Diese Animation zeigt die Positionierung von 12 Implantaten im Oberkiefer als Ersatz der fehlenden Zähne. Nach dem Einbringen der Implantate werden die Abutments auf die einzelnen Implantate gesetzt und durch kleine Schrauben gesichert. Durch das Aufsetzen von 12 individuell angefertigten Zahnkronen, welche die fehlenden Zähne einzeln und dauerhaft ersetzen sollen, ist die prothetische Arbeit beendet.

So können durch implantatgetragene Brücken herausnehmbare Prothesen im Lückengebiss vermieden werden. Beim Ersatz von Einzelzähnen müssen gesunde Nachbarzähne nicht mehr als Brückenpfeiler beschliffen werden. Außerdem helfen Implantate bei der Stabilisierung von Totalprothesen und tragen dadurch zur Verbesserung der Kaufunktion bei.

Implantatkrone verschraubt
Implantatkrone verschraubt
Implantatkrone
Implantatkrone
Künstliche Wurzel
Künstliche Wurzel
Künstliche Wurzel
Künstliche Wurzel