Prophylaxe

Fissurenversiegelung
Fissurenversiegelung

Nach dem Durchbruch der ersten Molaren (sechs- bis achtjährige Kinder), der zweiten Molaren (elf- bis 13-jährige Kinder) und der Prämolaren kann die Versiegelung der Grübchen und Fissuren vorgenommen werden.

Angezeigt ist eine Fissurenversiegelung bei:

  • kariesaktiven Kindern zwischen dem sechsten und 15. Lebensjahr
  • stark zerklüfteten, kariesgefährdeten okklusalen, bukkalen und palatinalen Fissuren und Grübchen
  • kariesfreien Fissuren, die keinen eindeutig einsehbaren Boden haben

Nicht angezeigt ist eine Fissurenversiegelung bei:

  • vorhandener okklusaler und approximaler Karies
  • flachem Höckerrelief, flachem einsehbarem Fissurenverlauf
  • kariesinaktiven Kindern